Im Blickpunkt

Neues Förderprogramm für effiziente Gebäude

Seit dem 1.7.21 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie der Einsatz erneuerbarer Energien. Mit dem BEG wird die Förderlandschaft etwas übersichtlicher, frei von Fallstricken ist sie aber nicht.

Bei ständig steigenden CO2- und Energiepreisen und angesichts der wachsenden Sensibilität für Ressourcen schonendes Handeln in der Lieferkette sind immer mehr Unternehmen bereit oder auch gezwungen, in die Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu investieren. Auf EU-, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene werden dazu Mittel in einer nahezu unüberschaubaren Zahl unterschiedlicher Förderprogramme bereitgestellt – und dort nicht immer abgerufen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes nun neu aufgesetzt.

Förderfähig im Rahmen des BEG sind Neubauten und Sanierungen von Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Förderquoten sind beträchtlich. Je nach Effizienzklasse sind für NWG bei Neubauten (Tilgungs-)Zuschüsse von 15–20 %, bei Sanierungen von 25-45 % möglich. Für alle Standards gibt es zusätzlich die

„Erneuerbare-Energien-Klasse“ (erneuerbare Energien tragen zu mindestens 55 % zur Kälte- bzw. Wärmeversorgung bei) oder die „Nachhaltigkeitsklasse“, die zertifiziert werden muss. Hieraus können sich weitere Förderungen von zusätzlichen 2,5 % im Neubau und 5 % bei Sanierungen ergeben. Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Wänden und Dachflächen, der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme oder die Erneuerung von Heizungsanlagen werden zu 20-35 % bezuschusst, ein Austausch der Ölheizung sogar bis zu 45 %. Auch Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung sind förderfähig.

Die Antragsstellung ist an diverse formale Voraussetzungen gekoppelt, die zwingend eingehalten werden müssen, soll die Förderfähigkeit nicht gefährdet werden. So muss bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (außer Heizung) zwingend ein Energieeffizienzexperte eingebunden werden. Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung optional, wird aber dringend empfohlen. Auch die Beratung selbst kann gefördert werden und umfasst bei den Energieeffizienzexperten von praemium den gesamten Fördermittelbeantragungsprozess von der Ist-Analyse bis zur Dokumentation der Bewilligung.

Unternehmen, die mit Bordmitteln keinen schlüssigen Fahrplan für das Thema Energieeffizienz oder eine ganzheitliche CO2-Strategie aufstellen können, können sich eine Beratung in Berichtsform mit 80 % fördern lassen. In diesen Berichten werden für die individuelle Situation sinnvolle Wege zur CO2-Einsparung und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Fallstricke lauern jedoch bei stromkostenintensiven Unternehmen, die mit einem Zuviel an energetischen Maßnahmen unter die EEG-Befreiungsgrenzen rutschen könnten. Hier ist gewissenhafte Planung und genaues Rechnen gefragt, um von Förderung und Befreiung profitieren zu können. Hohe Aufmerksamkeit sollte auch der Dokumentation aller Förderungen gewidmet werden, da bei bestimmten Gesamtsummen in definierten Zeiträumen Form und Art der Anträge angepasst werden müssen.

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